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   OLG Koblenz, 18.11.2013 - 14 W 634/13   

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https://dejure.org/2013,32788
OLG Koblenz, 18.11.2013 - 14 W 634/13 (https://dejure.org/2013,32788)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.11.2013 - 14 W 634/13 (https://dejure.org/2013,32788)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. November 2013 - 14 W 634/13 (https://dejure.org/2013,32788)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur Abgeltung aller streitgegenständlichen Forderungen reicht zur Einbeziehung der Geschäftsgebühr nicht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geschäftsgebühr ist bei Formulierung "zur Abgeltung aller streitgegenständlichen Forderungen" nicht Teil der Vergleichssumme

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geschäftsgebühr ist bei Formulierung "zur Abgeltung aller streitgegenständlichen Forderungen" nicht Teil der Vergleichssumme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 768
  • Rpfleger 2014, 109
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 24.08.2010 - 14 W 460/10

    Begriff der Titulierung einer Erstattungsforderung i.S. von § 15a Abs. 2 RVG

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2013 - 14 W 634/13
    Der Senat hat die Streitfrage der Parteien bereits entschieden (Beschluss vom 24.08.2010, 14 W 460/10, in AGS 2010, 465 -466 = JurBüro 2010, 585 -586 = MDR 2010, 1426 -1427 = Rpfleger 2011, 118 -119 = NJW-RR 2011, 431 ).

    Er hat daher bei Abschluss eines Prozessvergleichs für eine eindeutige Regelung zu sorgen, wenn die Kosten der vorgerichtlichen Vetretung in die Vergleichssumme einbezogen sein sollen (so der Fall des Senatsbeschlusses 14 W 460/10 aaO).

  • BGH, 07.12.2010 - VI ZB 45/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Voraussetzungen der Gebührenanrechnung nach einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2013 - 14 W 634/13
    Der BGH hat das in dem von der sofortigen Beschwerde zitierten Beschluss (VI ZB 45/10) treffend in die Worte gefasst, dass eine Einbeziehung "möglich, jedoch nicht zwingend erscheint".
  • OLG Koblenz, 24.08.2010 - 14 W 463/10

    Geltendmachung der als Nebenforderung zur Hauptsache eingeklagten Geschäftsgebühr

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2013 - 14 W 634/13
    Fehlt eine eindeutige Einbeziehung in den Vergleich, ist die Geschäftsgebühr nicht tituliert (vgl. den ebenfalls vom 24.08.2010 datierenden Senatsbeschluss 14 W 463/10 in AGS 2010, 464 -465 = JurBüro 2010, 584 -585 = MDR 2010, 1494 ).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 3 W 122/15

    Berücksichtigung der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des

    Zu diesem Zeitpunkt war das Anrechnungsproblem angesichts zahlreicher Entscheidungen der Oberlandesgerichte und des bereits 2011 veröffentlichten Beschlusses des Bundesgerichtshofes seit vielen Jahren bekannt und musste jedem Anwalt geläufig sein (OLG Koblenz NJW-RR 2014, 768).
  • OLG Koblenz, 28.04.2014 - 14 W 236/14

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Dabei muss auch der Umfang der Einbeziehung bestimmt werden (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 18.11.2013, 14 W 634/13, in AGS 2014, 43 = Rpfleger 2014, 109 - 110 = JurBüro 2014, 134 = NJW - Spezial 2014, 28 - 29 = Prozessrecht aktiv 2014, 39 = RVG professionell 2014, 57 - 58 = ZAP EN-Nr. 18/2014).
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